Allgemeine Bedingungen und Konditionen
VK-50-240924 Version 09-2024

Artikel 1. Definitionen
Die folgenden Definitionen gelten für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- Tribus B.V.: Im Folgenden als Tribus bezeichnet, mit Sitz in Proostwetering 71, 3543 AC, Utrecht, Niederlande;
- Käufer: Eine juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit mit Tribus einen Vertrag zum Kauf von Produkten oder Dienstleistungen abschließt.
- Vertrag: Der Vertrag zwischen Käufer und Tribus über den Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen.
- Produkte Alle Produkte, die von Tribus hergestellt, gefertigt, verarbeitet oder erworben wurden, um sie an den Käufer zu verkaufen, einschließlich umgebauter Nutzfahrzeuge.
- Dienstleistungen Alle von Tribus angebotenen Dienstleistungen für Käufer, wie der Umbau von Nutzfahrzeugen im Auftrag des Käufers.
- Objekt: Ein Nutzfahrzeug, an dem Tribus im Auftrag des Käufers Arbeiten ausführt.
Artikel 2. Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jeden Vertrag zwischen Tribus und dem Käufer, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 2.2 Die Anwendbarkeit anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, einschließlich der des Käufers, wird ausdrücklich ausgeschlossen. 2.3 Ergänzungen und/oder Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur verbindlich, wenn und soweit sie von Tribus ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden. Alle vereinbarten Ergänzungen und/oder Abweichungen gelten nur für den spezifischen Vertrag. 2.4 In diesen Bedingungen bedeutet „schriftlich“ auch eine schriftliche Mitteilung, E-Mail, Internet oder andere elektronische Medien. 2.5 Bestimmungen, die von dem Angebot und/oder dem Vertrag zwischen Tribus und dem Käufer abweichen, haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.6 Tribus ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und/oder zu ergänzen.
Artikel 3. Angebot
3.1 Die Produkte und Dienstleistungen werden dem Käufer mittels eines Kostenvoranschlags angeboten. Kostenvoranschläge von Tribus verfallen vier Wochen nach dem Datum des Angebots. Die Annahme des Angebots nach diesem Zeitraum führt nicht zu einem Vertrag. 3.2 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Kostenvoranschläge von Tribus unverbindlich und können von Tribus innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Annahmebestätigung des Käufers schriftlich widerrufen werden. 3.3 Der Käufer ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der im Rahmen einer Bestellung oder eines Auftrags an Tribus übermittelten Daten und Unterlagen verantwortlich, auch wenn diese Daten von Dritten stammen. 3.4 Tribus behält sich das Recht vor, Bestellungen oder Aufträge abzulehnen. Tribus wird Käufer informieren, wenn sie eine Bestellung nicht annehmen kann. 3.5 Der Käufer ist nur berechtigt, eine Bestellung oder einen Auftrag nach schriftlicher Genehmigung durch Tribus zu stornieren, wobei diese Genehmigung an von Tribus für angemessen erachtete Bedingungen geknüpft werden kann. 3.6 Tribus ist nicht verpflichtet, ein Angebot und/oder einen Vertrag zu einem bestimmten Preis einzuhalten, wenn der Preis auf einem Tippfehler und/oder Schreibfehler im Kostenvoranschlag, Vertrag oder auf der Website basiert.
Artikel 4. Vertrag
4.1 Ein Vertrag kommt zustande, nachdem Tribus die Bestellung oder den Auftrag schriftlich bestätigt hat. 4.2 Jedes Angebot oder Versprechen von Tribus ist nur verbindlich, soweit das Angebot schriftlich bestätigt wird.
Artikel 5. Lieferung & Fertigstellung
5.1 Tribus wird bei der Erbringung von Dienstleistungen (Umbau von Nutzfahrzeugen) und der Lieferung von Produkten die größtmögliche Sorgfalt walten lassen. 5.2 Die geschätzte Lieferzeit der Produkte und Dienstleistungen ist indikativ, es sei denn, auf der Website, im Angebot oder im Vertrag wird ausdrücklich angegeben, dass die Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen muss. 5.3 Eine Verzögerung bei der Lieferung berechtigt den Käufer nicht zur Auflösung des Vertrages oder zu einem Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Tribus vor. 5.4 Die Lieferung erfolgt auf Basis von Ex Works Incoterms 2020®, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 5.5 Tribus behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Tribus ist berechtigt, (voraus-) Zahlungen für jede (Teil-)Lieferung zu verlangen, bevor sie mit der nächsten Lieferung fortfährt. 5.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung der Produkte auf erstes Verlangen von Tribus anzunehmen. Wenn der Käufer die Lieferung nicht annimmt, haftet der Käufer für alle daraus resultierenden Kosten und Schäden. 5.7 Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer im Kostenvoranschlag oder Vertrag angegebene Adresse. 5.8 Tribus wird den Vertragspartner informieren, sobald sie vernünftigerweise erwarten kann, dass der Liefertermin des Objekts nicht eingehalten werden kann. 5.9 Tribus liefert das Objekt unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten gemäß dem Vertrag. 5.10 Nimmt der Käufer das fertiggestellte Objekt nicht wie vereinbart ab, kann Tribus eine Gebühr von 50 € pro Tag berechnen.
Artikel 6. Produkte & Dienstleistungen
6.1 Alle Bilder und Spezifikationen von Produkten in Katalogen, Preislisten, Werbungen, Websites usw. sind als ungefähre Angaben zu betrachten, es sei denn, Tribus gibt ausdrücklich schriftlich an, dass es sich bei einer bestimmten Lieferung um genaue Angaben handelt. 6.2 Tribus bietet Dienstleistungen wie die Installation und den Umbau von Fahrzeugen an. Tribus wird bei der Erbringung dieser Dienstleistungen die größtmögliche Sorgfalt walten lassen, die Interessen des Käufers berücksichtigen und die Arbeiten ordnungsgemäß und fachgerecht gemäß den allgemein anerkannten Standards und dem Vertrag ausführen. 6.3 Tribus stellt sicher, dass die ausgeführten Arbeiten und das Objekt den (gesetzlichen) Anforderungen entsprechen, die der Käufer bei der Lieferung angegeben hat. 6.4 Soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung erforderlich ist, hat Tribus das Recht, die vereinbarten Dienstleistungen von Dritten ausführen zu lassen. 6.5 Der Käufer ist verpflichtet, Tribus vor Beginn der Arbeiten eine detaillierte Liste der gesetzlichen und technischen Anforderungen, denen das Produkt entsprechen muss, zur Verfügung zu stellen. Der Käufer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen verantwortlich. Tribus haftet niemals für Schäden oder Kosten, die aus Fehlern oder Unterlassungen in diesen Informationen resultieren.
Artikel 7. Zusätzliche Arbeiten
7.1 Tribus kann die im Vertrag genannten Beträge um bis zu 10 % über- oder unterschreiten, ohne dass der Käufer Grund zur Beschwerde, zur Kündigung des Vertrages oder zur Notwendigkeit eines neuen Vertrages hat, sofern keine weiteren Änderungen vorliegen. 7.2 Die 10%ige Über- oder Unterschreitung der im Vertrag genannten Beträge gilt auch, wenn Tribus Kontingenzen, Stundenschätzungen und Mengen erst nach Abschluss der Arbeiten endgültig festlegen kann. 7.3 Tribus wird den Käufer gemäß den oben genannten Artikeln über jede Überschreitung informieren. 7.4 Wenn zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, schließen die Parteien einen neuen Vertrag über diese Arbeiten ab. 7.5 Bei einer Überschreitung von mehr als 10 % wird Tribus den Käufer konsultieren, um festzustellen, ob der Vertrag fortgesetzt werden kann und ob ein neuer Vertrag für die Überschreitung abgeschlossen werden muss. 7.6 Wenn der Käufer auf ein Angebot bezüglich zusätzlicher Arbeiten nicht reagiert und nicht erreichbar ist, kann Tribus die zusätzlichen Arbeiten dennoch ausführen, sofern diese Arbeiten für die Ausführung des Vertrags mit dem Käufer notwendig oder logisch sind. 7.7 Im Falle zusätzlicher Arbeiten gemäß den Artikeln 7.4 und 7.5 kann der Käufer den Vertrag kündigen. Der Vertrag bleibt bis zur Kündigung gültig, und der Käufer zahlt die vereinbarte Vergütung für die Arbeiten unter Anwendung von Artikel 7.1.
Artikel 8. Preise
8.1 Die Produkte werden zu den im Angebot oder Vertrag genannten Preisen geliefert. 8.2 Alle von Tribus im Angebot oder Vertrag genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und aller anderen Kosten wie Steuern, Abgaben, Zölle und sonstiger Kosten wie Transport- und VK-50-240924 Versicherungskosten usw. und basieren auf den Incoterms 2020 „Ex Works“, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 8.3 Nach Beginn des Vertrages, jedoch vor der Lieferung der vereinbarten Produkte, ist Tribus berechtigt, die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn die Preiserhöhung auf eine oder mehrere steigende Kosten wie steigende Mehrwertsteuersätze, Lohnkosten, Einkaufspreise, gesetzliche Vorschriften, Umweltbeiträge oder Wechselkursänderungen zurückzuführen ist. Dies schließt auch steigende Einkaufspreise aufgrund staatlicher Maßnahmen ein
Artikel 9. Zahlung
9.1 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Bankkonto von Tribus vor der Lieferung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der vereinbarte Preis muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. 9.2 Die Zahlung muss vom Käufer in EURO erfolgen, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. 9.3 Wenn der Käufer seine Zahlungspflicht nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er einen Verzugszins von 2 %, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder gerichtlichen Intervention bedarf, unbeschadet der anderen Rechte von Tribus, wie das Recht auf Schadenersatz, außergerichtliche Kosten, gesetzliche Zinsen oder Handelszinsen. Dies schließt die anderen Rechte von Tribus wie das Recht auf Schadenersatz und außergerichtliche Kosten nicht aus. 9.4 Wenn Tribus aufgrund des Verzugs des Käufers ihre Forderung zur Eintreibung übergeben muss, trägt der Käufer alle damit verbundenen Kosten, wie Verwaltungs-, Gerichts- und außergerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten für einen Insolvenzantrag. 9.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, von Tribus in Rechnung gestellte Beträge mit einer Gegenforderung des Käufers aufzurechnen oder die Zahlung im Falle einer Gegenforderung des Käufers zu verzögern. 9.6 Wenn der Käufer eine ausstehende, überfällige Rechnung hat, ist Tribus berechtigt, die Lieferung von Produkten zu suspendieren, bis der Käufer die Zahlung geleistet hat. 9.7 Das Zahlungsdatum ist das Datum, an dem der Betrag dem Konto von Tribus gutgeschrieben wird. v
Artikel 10. Eigentumsvorbehalt &
Zurückbehaltungsrecht
10.1 Alle an den Käufer gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Tribus. Tribus behält das Eigentum an den Produkten, bis der Käufer alle seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat. 10.2 Tribus ist berechtigt, Produkte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, in folgenden Fällen zurückzufordern: a) Wenn die andere Partei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt; b) Oder wenn begründete Besorgnis besteht, dass die andere Partei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen kann. 10.3 Der Käufer ist verpflichtet, bei der Rückgabe von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten mitzuwirken. 10.4 Wenn Tribus ein Objekt des Käufers zur Ausführung eines Vertrages in Besitz hat, ist Tribus berechtigt, dieses Objekt zurückzubehalten, bis der Käufer seine Zahlungspflichten erfüllt hat.
Artikel 11. Haftung & Risiko
11.1 Tribus kann nur im Falle eines Produktrückrufs haftbar gemacht werden, wenn; a) Feststeht, dass Tribus für die Umstände, die zum Rückruf führen, verantwortlich ist, und; b) Feststeht, dass der Käufer als vernünftiger und kompetenter Fachmann gehandelt und sich bemüht hat, die mit dem Rückruf verbundenen Kosten zu minimieren. 11.2 Die Haftung von Tribus ist in allen Fällen auf den direkten Schaden am gelieferten Produkt bis zu einem Höchstbetrag begrenzt, der von der Haftpflichtversicherung von Tribus gedeckt wird, einschließlich des Selbstbehalts. Sollte aus irgendeinem Grund keine Zahlung aus dieser Versicherung erfolgen, ist jede Haftung auf den Rechnungsbetrag des Produkts oder der Dienstleistung beschränkt, auf die sich der Anspruch des Vertragspartners bezieht. 11.3 Tribus haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Tribus bei der Bestellung oder zu einem späteren Zeitpunkt auf falsche und/oder unvollständige Angaben vertraut hat, die vom Käufer oder in dessen Namen gemacht wurden. 11.4 Tribus haftet nicht für eine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter, die durch den Käufer verursacht wurde. 11.5 Tribus haftet nicht – unabhängig von der rechtlichen Grundlage des Anspruchs des Käufers – für Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden, die durch Verzögerungen oder Datenverlust, entgangenen Gewinn und vom Käufer verwirkte Strafen entstehen. 11.6 Tribus haftet niemals für Geschäftsschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden jeglicher Art, die durch unsachgemäße oder fehlerhafte Verwendung der Produkte durch den Käufer oder Dritte entstehen. Unsachgemäße oder fehlerhafte Verwendung umfasst die Verwendung und Lagerung der gelieferten Produkte in einer nicht in den Anweisungen vorgeschriebenen Weise. Tribus haftet nicht für Schäden, die durch Konstruktionsfehler des Käufers entstehen, die durch unsachgemäße Verwendung der an den Käufer gelieferten Produkte verursacht wurden. 11.7 Der Käufer stellt Tribus von allen Schäden, Geldstrafen, Kosten und Ausgaben frei, die sich aus Verstößen gegen Exportkontrollverpflichtungen und Sanktionen durch den Käufer ergeben. Der Käufer erklärt und garantiert, dass er alle geltenden Export- und Sanktionsgesetze und -vorschriften einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Europäische Verordnung über Dual-Use-Güter, beim Kauf, Verkauf, Wiederverkauf, Export und der Nutzung von Produkten, die von Tribus geliefert wurden.
Artikel 12. Höhere Gewalt
12.1 In geval van overmacht is Tribus gerechtigd de Overeenkomst op te schorten of gedeeltelijk te ontbinden zonder verplichting tot schadevergoeding aan de Koper of andere partijen. 12.2 Elke tekortkoming in de uitvoering van de Overeenkomst waarvoor Tribus niet verantwoordelijk kan worden gehouden omdat deze buiten haar macht ligt, zal worden beschouwd als een situatie van overmacht. 12.3 Indien de periode waarin nakoming door overmacht niet mogelijk is, langer duurt dan 6 maanden, zijn beide partijen gerechtigd de overeenkomst te ontbinden zonder verplichting tot vergoeding van de schade die hierdoor ontstaat. 12.4 De volgende situaties dienen als overmacht te worden beschouwd; a) Bedrijfsstoring, bedrijfsonderbreking, staking van werknemer van Tribus of derden. b) te late toelevering door een leverancier van Tribus c) oorlog, oorlogsdreiging, gewapende conflicten, sabotage, intern ongeval met zwaar letsel en andere ernstige verstoringen en bedreigingen, alsmede de concrete kans daarop, als mede aanwijzingen van het bevoegde gezag, gevolgen van onrechtmatige c.q. onterechte handelingen van deurwaarders, banken en andere partijen, bedrijfsbezetting, werkstakingen d) terroristische aanslagen; e) oproer, revolutie; f) natuurrampen, inclusief maar niet beperkt tot overstromingen, aardbevingen, stormen, brand; g) niet of niet-tijdige levering van Producten door (deel)leveranciers of andere door Tribus ingeschakelde derden; h) wettelijke regelingen en maatregelen van de Nederlandse overheid die de nakoming van de Overeenkomst door Tribus in de weg staan, waaronder in- en uitvoerverboden; i) wettelijke regelingen en overheidsmaatregelen van buitenlandse overheden of organen van de Europese Unie die de nakoming van de Overeenkomst door Tribus in de weg staan, waaronder in- en uitvoerverboden. 12.5 In een situatie van overmacht is Tribus gerechtigd om binnen drie weken na het ontstaan van deze situatie, de opleveringstermijn te wijzigen of de overeenkomst buitengerechtelijke te ontbinden.
Artikel 13. Geistige Eigentumsrechte & Vertrauliche
Informationen
13.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an allen im Rahmen des Vertrages gelieferten oder zur Verfügung gestellten Produkten, wie: Fotos, Modelle, Videos, Software, Markennamen, Methoden, Verträge, Materialien, Konzepte, Dokumentationen, Berichte, Angebote, Broschüren und alle damit zusammenhängenden vorbereitenden Materialien, bleiben ausschließliches Eigentum von Tribus. 13.2 Der Käufer darf die gelieferten Produkte, ihre Verpackung oder Etikettierung ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Tribus weder ganz noch teilweise ändern, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. 13.3 Dem Käufer ist es nicht gestattet, Bilder, Videos oder andere Inhalte von der Website von Tribus ohne vorherige Genehmigung von Tribus zu verwenden oder zu verbreiten. 13.4 Der Käufer erkennt an, dass die im Rahmen des Vertrages gelieferten Produkte vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse von Tribus oder deren Lieferanten enthalten können. Der Käufer verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln und sie nicht weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden, außer für den Zweck, für den sie bereitgestellt wurden. 13.5 Für jeden Verstoß gegen diesen Artikel haftet der Käufer gegenüber Tribus für eine sofort fällige Strafe in Höhe von 25.000 €, zusätzlich zu anderen Ansprüchen auf Schadensersatz. 13.6 Der Käufer muss die ihm gemäß diesem Artikel zur Verfügung gestellten Informationen auf erste Aufforderung innerhalb der von Tribus festgelegten Frist zurückgeben. Bei Nichterfüllung haftet der Käufer gegenüber Tribus für eine sofort fällige Strafe in Höhe von 1.000 € pro Tag, zusätzlich zu anderen Ansprüchen auf Schadensersatz.
Artikel 14. Garantie
14.1 Tribus garantiert, dass die Produkte alle Qualitätsanforderungen und Spezifikationen erfüllen und gewährt eine 24-monatige Garantie ab dem Registrierungsdatum auf von Tribus umgebaute Objekte. Für jede Rollstuhlrampe oder elektrische Stufe gilt eine 12-monatige Garantie. Tribus garantiert, dass die Produkte dem Vertrag und den im Angebot angegebenen Spezifikationen entsprechen und vernünftigen Anforderungen an Zuverlässigkeit und Gebrauchstauglichkeit genügen. Wenn vereinbart, garantiert Tribus auch, dass das Produkt für den normalen Gebrauch geeignet ist. Für bestimmte Produkte kann eine von der Standardgarantie von 24 Monaten abweichende Garantiezeit gelten, und es gilt eine Herstellergarantie für solche Produkte. Tritt innerhalb der Garantiezeit ein Mangel aufgrund von Material- und/oder Verarbeitungsfehlern auf, garantiert Tribus, dass dieser kostenlos repariert oder ersetzt wird. Tritt ein Mangel auf, müssen Sie ihn innerhalb eines Monats nach Entdeckung (und spätestens innerhalb der Garantiezeit des Objekts) per E-Mail oder schriftlich bei Tribus melden. Der Mangel muss identifiziert und innerhalb der Garantiezeit gemeldet werden. Die Behebung des Mangels bedeutet die Reparatur oder den Austausch eines oder mehrerer fehlerhafter Teile bei Tribus in Utrecht oder bei einem von Tribus benannten Reparateur. 14.2 Tribus garantiert, dass alle Dienstleistungen professionell und fachmännisch gemäß angemessenen Standards oder Praktiken erbracht werden. Darüber hinaus garantiert Tribus, dass die Dienstleistungen gemäß den geltenden Spezifikationen erbracht werden und korrekt und für die im Vertrag genannten Zwecke geeignet sind. 14.3 Die in Artikel 14.1 genannte Garantie erlischt in den folgenden Fällen: a) Vernachlässigung und/oder schlechte Wartung; b) Unterlassene Wartung der Anlage gemäß den Vorschriften (siehe Fahrzeugdokumentation); c) Unsachgemäße Verwendung, vorsätzliche Beschädigung oder Überlastung; d) Änderungen am Fahrzeug ohne Genehmigung von Tribus; e) Verwendung von nicht originalen Tribus-Teilen; f) Farbabweichungen im Dachbereich des Objekts, die bei Tageslicht unsichtbar sind; g) Schäden an der Lackschicht des Objekts, die durch äußere Einflüsse verursacht wurden; h) Normale Abnutzung; i) Schäden durch äußere Einflüsse sind nicht durch die Tribus-Garantie abgedeckt. Dazu gehören Schäden, die durch externe Faktoren verursacht wurden, wie: • Steinschläge, die Rost, Glasbruch usw. verursachen; • Industrielle Verschmutzung; • Lack- und Karosserieschäden durch Salz, Sand, Sturm, Blüten, Baumharz, (Vogel-)Kot usw.; • Glasbruch bei Einscheibensicherheitsglas (Seiten- und Heckscheibe) nach 1.000 km oder einen Monat nach Lieferung (Materialfehler hätten in diesem Zeitraum erkennbar sein müssen) bei von Tribus installierten Fenstern. 14.4 Die Garantie von Tribus ergänzt die Herstellergarantie des Basisobjekts. Für die Garantiebedingungen des Basisobjekts verweisen wir auf den Hersteller. Vorzeitiger Verschleiß der Rampe oder von Teilen davon aufgrund von Wartung, die nicht den Vorschriften entspricht, ist nicht von der Tribus- Garantie abgedeckt. Dasselbe gilt für den vorzeitigen Verschleiß von Teilen, der durch die oben beschriebenen Umstände sowie durch abnormales Fahr- und Handhabungsverhalten verursacht wird. Indirekte Schäden, dazu gehören Abschlepp-, Telefon- und Ausfallkosten sowie Mietkosten für ein Ersatzobjekt, sind nicht von der Tribus-Garantie abgedeckt. 14.5 Wartungs-, Einstell- und Inspektionsarbeiten werden dem Eigentümer auch während der Tribus- Garantiezeit in Rechnung gestellt. 14.6 Zusätzliche Kosten Installations- und Entfernungskosten, Arbeiten Dritter, die sich aus Änderungen am Objekt (z. B. elektronische oder Datenkommunikationsausrüstung) oder daraus VK-50-240924 resultierenden Kosten ergeben, sind nicht von der Tribus-Garantie abgedeckt.
Artikel 15. Abnahme & Beschwerden
15.1 Unmittelbar nach der Lieferung der Produkte muss der Käufer diese auf Mängel untersuchen oder überprüfen, ob die gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen, nämlich: a) ob die richtigen Produkte geliefert und die richtigen Dienstleistungen erbracht wurden; b) ob die gelieferten Produkte und Dienstleistungen den angegebenen Qualitätsanforderungen entsprechen; c) ob die Menge (Anzahl, Menge, Gewicht) der gelieferten Produkte dem entspricht, was zwischen den Parteien vereinbart wurde. 15.2 Sichtbare Mängel oder sichtbare Mengenabweichungen sowie sichtbare (Transport- )Schäden an den Produkten müssen vom Käufer unmittelbar bei der Lieferung dem Frachtführer gemeldet und innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung schriftlich an Tribus gemeldet werden. Andernfalls gilt der Käufer als im Besitz der vereinbarten Menge an Produkten ohne sichtbare Mängel oder sichtbare (Transport-)Schäden. Versteckte Mängel, nicht sichtbare Mengenabweichungen und nicht sichtbare Schäden an den Produkten müssen Tribus so bald wie möglich nach der Entdeckung, jedoch innerhalb der in Artikel 14 genannten Garantiezeit, gemeldet werden. 15.3 Die Rückgabe gelieferter Produkte ist nur möglich, wenn der Käufer Tribus eine schriftliche Erklärung mit dem Grund für die Rückgabe der Produkte, einschließlich des Datums und der Rechnungsnummer, vorlegt und Tribus vorher schriftlich zugestimmt hat.
Artikel 16. Aussetzung & Beendigung
16.1 Tribus ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Inverzugsetzung oder Haftung für eine Entschädigung auszusetzen oder zu beenden, wenn: a) der Käufer einen Antrag auf (vorläufige) Zahlungseinstellung gestellt hat oder ihm eine Zahlungseinstellung gewährt wurde; b) der Käufer ein Insolvenzverfahren eingeleitet hat oder ein Gericht den Käufer für insolvent erklärt hat; c) der Käufer verstirbt oder unter gesetzliche Betreuung gestellt wird; d) der Käufer seine Verpflichtungen aus einem von ihm eingegangenen Vertrag nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig erfüllt oder Grund zu der Annahme besteht, dass dies der Fall sein wird.
Artikel 17. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
17.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Vereinbarungen zwischen dem Käufer und Tribus unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (1980) [CISG]. 17.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag zwischen dem Käufer und Tribus ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Utrecht, Niederlande, vorgelegt, es sei denn, Tribus entscheidet, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht am Sitz des Käufers vorzulegen. 17.3 Tribus ist auch berechtigt, eine Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren vor der Internationalen Handelskammer gemäß den Schieds- und Schlichtungsregeln der Internationalen Handelskammer durch einen Einzelschiedsrichter zu regeln. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt. Das Schiedsverfahren findet in Utrecht, Niederlande, statt.