Allgemeine Geschäftsbedingungen
VK-51-251205
Artikel 1. Definitionen
Die folgenden Definitionen gelten für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- Tribus Deutschland GmbH: Im Folgenden als Tribus Deutschland GmbH bezeichnet, mit Sitz in Tichelweg 12, 47574 Goch, Deutschland;
- Käufer: Eine juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit mit Tribus Deutschland GmbH einen Vertrag zum Kauf von Produkten oder Dienstleistungen abschließt.
- Vertrag: Der Vertrag zwischen Käufer und Tribus Deutschland GmbH über den Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen.
- Produkte: Alle Produkte, die von Tribus Deutschland GmbH hergestellt, gefertigt, verarbeitet oder erworben wurden, um sie an den Käufer zu verkaufen, einschließlich umgebauter Nutzfahrzeuge.
- Dienstleistungen: Alle von Tribus Deutschland GmbH angebotenen Dienstleistungen für Käufer, wie der Umbau von Nutzfahrzeugen im Auftrag des Käufers.
- Objekt: Ein Nutzfahrzeug, an dem Tribus Deutschland GmbH im Auftrag des Käufers Arbeiten ausführt.
Artikel 2. Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jeden Vertrag zwischen Tribus Deutschland GmbH und dem Käufer, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Die Anwendbarkeit anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, einschließlich der des Käufers, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.3 Ergänzungen und/oder Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur verbindlich, wenn und soweit sie von Tribus Deutschland GmbH ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden. Alle vereinbarten Ergänzungen und/oder Abweichungen gelten nur für den spezifischen Vertrag.
2.4 In diesen Bedingungen bedeutet „schriftlich“ auch eine schriftliche Mitteilung, E-Mail, Internet oder andere elektronische Medien.
2.5 Bestimmungen, die von dem Angebot und/oder dem Vertrag zwischen Tribus Deutschland GmbH und dem Käufer abweichen, haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.6 Tribus Deutschland GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und/oder zu ergänzen.
Artikel 3. Angebot
3.1 Die Produkte und Dienstleistungen werden dem Käufer mittels eines Kostenvoranschlags angeboten. Kostenvoranschläge von Tribus Deutschland GmbH verfallen vier Wochen nach dem Datum des Angebots. Die Annahme des Angebots nach diesem Zeitraum führt nicht zu einem Vertrag.
3.2 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Kostenvoranschläge von Tribus Deutschland GmbH unverbindlich und können von Tribus Deutschland GmbH innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Annahmebestätigung des Käufers schriftlich widerrufen werden.
3.3 Der Käufer ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der im Rahmen einer Bestellung oder eines Auftrags an Tribus Deutschland GmbH übermittelten Daten und Unterlagen verantwortlich, auch wenn diese Daten von Dritten stammen.
3.4 Tribus Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, Bestellungen oder Aufträge abzulehnen. Tribus Deutschland GmbH wird Käufer informieren, wenn sie eine Bestellung nicht annehmen kann.
3.5 Der Käufer ist nur berechtigt, eine Bestellung oder einen Auftrag nach schriftlicher Genehmigung durch Tribus Deutschland GmbH zu stornieren, wobei diese Genehmigung an von Tribus Deutschland GmbH für angemessen erachtete Bedingungen geknüpft werden kann.
3.6 Tribus Deutschland GmbH ist nicht verpflichtet, ein Angebot und/oder einen Vertrag zu einem bestimmten Preis einzuhalten, wenn der Preis auf einem Tippfehler und/oder Schreibfehler im Kostenvoranschlag, Vertrag oder auf der Website basiert.
Artikel 4. Vertrag
4.1 Ein Vertrag kommt zustande, nachdem Tribus Deutschland GmbH die Bestellung oder den Auftrag schriftlich bestätigt hat.
4.2 Jedes Angebot oder Versprechen von Tribus Deutschland GmbH ist nur verbindlich, soweit das Angebot schriftlich bestätigt wird.
Artikel 5. Lieferung & Fertigstellung
5.1 Tribus Deutschland GmbH wird bei der Erbringung von Dienstleistungen (Umbau von Nutzfahrzeugen) und der Lieferung von Produkten die größtmögliche Sorgfalt walten lassen.
5.2 Die geschätzte Lieferzeit der Produkte und Dienstleistungen ist indikativ, es sei denn, auf der Website, im Angebot oder im Vertrag wird ausdrücklich angegeben, dass die Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen muss.
5.3 Eine Verzögerung bei der Lieferung berechtigt den Käufer nicht zur Auflösung des Vertrages oder zu einem Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Tribus Deutschland GmbH vor.
5.4 Die Lieferung erfolgt auf Basis von Ex Works Incoterms 2020®, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.5 Tribus Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Tribus Deutschland GmbH ist berechtigt, (voraus-) Zahlungen für jede (Teil-)Lieferung zu verlangen, bevor sie mit der nächsten Lieferung fortfährt.
5.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung der Produkte auf erstes Verlangen von Tribus Deutschland GmbH anzunehmen. Wenn der Käufer die Lieferung nicht annimmt, haftet der Käufer für alle daraus resultierenden Kosten und Schäden.
5.7 Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer im Kostenvoranschlag oder Vertrag angegebene Adresse.
5.8 Tribus Deutschland GmbH wird den Vertragspartner informieren, sobald sie vernünftigerweise erwarten kann, dass der Liefertermin des Objekts nicht eingehalten werden kann.
5.9 Tribus Deutschland GmbH liefert das Objekt unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten gemäß dem Vertrag.
5.10 Nimmt der Käufer das fertiggestellte Objekt nicht wie vereinbart ab, kann Tribus Deutschland GmbH eine Gebühr von 50 € pro Tag berechnen.
Artikel 6. Produkte & Dienstleistungen
6.1 Alle Bilder und Spezifikationen von Produkten in Katalogen, Preislisten, Werbungen, Websites usw. sind als ungefähre Angaben zu betrachten, es sei denn, Tribus Deutschland GmbH gibt ausdrücklich schriftlich an, dass es sich bei einer bestimmten Lieferung um genaue Angaben handelt.
6.2 Tribus Deutschland GmbH bietet Dienstleistungen wie die Installation und den Umbau von Fahrzeugen an. Tribus Deutschland GmbH wird bei der Erbringung dieser Dienstleistungen die größtmögliche Sorgfalt walten lassen, die Interessen des Käufers berücksichtigen und die Arbeiten ordnungsgemäß und fachgerecht gemäß den allgemein anerkannten Standards und dem Vertrag ausführen.
6.3 Tribus Deutschland GmbH stellt sicher, dass die ausgeführten Arbeiten und das Objekt den (gesetzlichen) Anforderungen entsprechen, die der Käufer bei der Lieferung angegeben hat.
6.4 Soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung erforderlich ist, hat Tribus Deutschland GmbH das Recht, die vereinbarten Dienstleistungen von Dritten ausführen zu lassen.
6.5 Der Käufer ist verpflichtet, Tribus Deutschland GmbH vor Beginn der Arbeiten eine detaillierte Liste der gesetzlichen und technischen Anforderungen, denen das Produkt entsprechen muss, zur Verfügung zu stellen. Der Käufer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen verantwortlich. Tribus Deutschland GmbH haftet niemals für Schäden oder Kosten, die aus Fehlern oder Unterlassungen in diesen Informationen resultieren.
Artikel 7. Zusätzliche Arbeiten
7.1 Tribus Deutschland GmbH kann die im Vertrag genannten Beträge um bis zu 10 % über- oder unterschreiten, ohne dass der Käufer Grund zur Beschwerde, zur Kündigung des Vertrages oder zur Notwendigkeit eines neuen Vertrages hat, sofern keine weiteren Änderungen vorliegen.
7.2 Die 10%ige Über- oder Unterschreitung der im Vertrag genannten Beträge gilt auch, wenn Tribus Deutschland GmbH Kontingenzen, Stundenschätzungen und Mengen erst nach Abschluss der Arbeiten endgültig festlegen kann.
7.3 Tribus Deutschland GmbH wird den Käufer gemäß den oben genannten Artikeln über jede Überschreitung informieren.
7.4 Wenn zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, schließen die Parteien einen neuen Vertrag über diese Arbeiten ab.
7.5 Bei einer Überschreitung von mehr als 10 % wird Tribus Deutschland GmbH den Käufer konsultieren, um festzustellen, ob der Vertrag fortgesetzt werden kann und ob ein neuer Vertrag für die Überschreitung abgeschlossen werden muss.
7.6 Wenn der Käufer auf ein Angebot bezüglich zusätzlicher Arbeiten nicht reagiert und nicht erreichbar ist, kann Tribus Deutschland GmbH die zusätzlichen Arbeiten dennoch ausführen, sofern diese Arbeiten für die Ausführung des Vertrags mit dem Käufer notwendig oder logisch sind.
7.7 Im Falle zusätzlicher Arbeiten gemäß den Artikeln 7.4 und 7.5 kann der Käufer den Vertrag kündigen. Der Vertrag bleibt bis zur Kündigung gültig, und der Käufer zahlt die vereinbarte Vergütung für die Arbeiten unter Anwendung von Artikel 7.1.
Artikel 8. Preise
8.1 Die Produkte werden zu den im Angebot oder Vertrag genannten Preisen geliefert.
8.2 Alle von Tribus Deutschland GmbH im Angebot oder Vertrag genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und aller anderen Kosten wie Steuern, Abgaben, Zölle und sonstiger Kosten wie Transport- und Versicherungskosten usw. und basieren auf den Incoterms 2020 „Ex Works“, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.3 Nach Beginn des Vertrages, jedoch vor der Lieferung der vereinbarten Produkte, ist Tribus Deutschland GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn die Preiserhöhung auf eine oder mehrere steigende Kosten wie steigende Mehrwertsteuersätze, Lohnkosten, Einkaufspreise, gesetzliche Vorschriften, Umweltbeiträge oder Wechselkursänderungen zurückzuführen ist. Dies schließt auch steigende Einkaufspreise aufgrund staatlicher Maßnahmen ein.
Artikel 9. Zahlung
9.1 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Bankkonto von Tribus Deutschland GmbH vor der Lieferung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der vereinbarte Preis muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes.
9.2 Die Zahlung muss vom Käufer in EURO erfolgen, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes.
9.3 Wenn der Käufer seine Zahlungspflicht nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er einen Verzugszins von 2 %, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder gerichtlichen Intervention bedarf, unbeschadet der anderen Rechte von Tribus Deutschland GmbH, wie das Recht auf Schadenersatz, außergerichtliche Kosten, gesetzliche Zinsen oder Handelszinsen. Dies schließt die anderen Rechte von Tribus Deutschland GmbH wie das Recht auf Schadenersatz und außergerichtliche Kosten nicht aus.
9.4 Wenn Tribus Deutschland GmbH aufgrund des Verzugs des Käufers ihre Forderung zur Eintreibung übergeben muss, trägt der Käufer alle damit verbundenen Kosten, wie Verwaltungs-, Gerichts- und außergerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten für einen Insolvenzantrag.
9.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, von Tribus Deutschland GmbH in Rechnung gestellte Beträge mit einer Gegenforderung des Käufers aufzurechnen oder die Zahlung im Falle einer Gegenforderung des Käufers zu verzögern.
9.6 Wenn der Käufer eine ausstehende, überfällige Rechnung hat, ist Tribus Deutschland GmbH berechtigt, die Lieferung von Produkten zu suspendieren, bis der Käufer die Zahlung geleistet hat.
9.7 Das Zahlungsdatum ist das Datum, an dem der Betrag dem Konto von Tribus Deutschland GmbH gutgeschrieben wird.
Artikel 10. Eigentumsvorbehalt &
Zurückbehaltungsrecht
10.1 Alle an den Käufer gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Tribus Deutschland GmbH. Tribus Deutschland GmbH behält das Eigentum an den Produkten, bis der Käufer alle seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat.
10.2 Tribus Deutschland GmbH ist berechtigt, Produkte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, in folgenden Fällen zurückzufordern:
a) Wenn die andere Partei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt;
b) Oder wenn begründete Besorgnis besteht, dass die andere Partei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen kann.
10.3 Der Käufer ist verpflichtet, bei der Rückgabe von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten mitzuwirken.
10.4 Wenn Tribus Deutschland GmbH ein Objekt des Käufers zur Ausführung eines Vertrages in Besitz hat, ist Tribus Deutschland GmbH berechtigt, dieses Objekt zurückzubehalten, bis der Käufer seine Zahlungspflichten erfüllt hat.
Artikel 11. Haftung & Risiko
11.1 Tribus Deutschland GmbH kann nur im Falle eines Produktrückrufs haftbar gemacht werden, wenn;
a) Feststeht, dass Tribus Deutschland GmbH für die Umstände, die zum Rückruf führen, verantwortlich ist, und;
b) Feststeht, dass der Käufer als vernünftiger und kompetenter Fachmann gehandelt und sich bemüht hat, die mit dem Rückruf verbundenen Kosten zu minimieren.
11.2 Die Haftung von Tribus Deutschland GmbH ist in allen Fällen auf den direkten Schaden am gelieferten Produkt bis zu einem Höchstbetrag begrenzt, der von der Haftpflichtversicherung von Tribus Deutschland GmbH gedeckt wird, einschließlich des Selbstbehalts. Sollte aus irgendeinem Grund keine Zahlung aus dieser Versicherung erfolgen, ist jede Haftung auf den Rechnungsbetrag des Produkts oder der Dienstleistung beschränkt, auf die sich der Anspruch des Vertragspartners bezieht.
11.3 Tribus Deutschland GmbH haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Tribus Deutschland GmbH bei der Bestellung oder zu einem späteren Zeitpunkt auf falsche und/oder unvollständige Angaben vertraut hat, die vom Käufer oder in dessen Namen gemacht wurden.
11.4 Tribus Deutschland GmbH haftet nicht für eine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter, die durch den Käufer verursacht wurde.
11.5 Tribus Deutschland GmbH haftet nicht – unabhängig von der rechtlichen Grundlage des Anspruchs des Käufers – für Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden, die durch Verzögerungen oder Datenverlust, entgangenen Gewinn und vom Käufer verwirkte Strafen entstehen.
11.6 Tribus Deutschland GmbH haftet niemals für Geschäftsschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden jeglicher Art, die durch unsachgemäße oder fehlerhafte Verwendung der Produkte durch den Käufer oder Dritte entstehen. Unsachgemäße oder fehlerhafte Verwendung umfasst die Verwendung und Lagerung der gelieferten Produkte in einer nicht in den Anweisungen vorgeschriebenen Weise. Tribus Deutschland GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Konstruktionsfehler des Käufers entstehen, die durch unsachgemäße Verwendung der an den Käufer gelieferten Produkte verursacht wurden.
11.7 Der Käufer stellt Tribus Deutschland GmbH von allen Schäden, Geldstrafen, Kosten und Ausgaben frei, die sich aus Verstößen gegen Exportkontrollverpflichtungen und Sanktionen durch den Käufer ergeben. Der Käufer erklärt und garantiert, dass er alle geltenden Export- und Sanktionsgesetze und -vorschriften einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Europäische Verordnung über Dual-Use-Güter, beim Kauf, Verkauf, Wiederverkauf, Export und der Nutzung von Produkten, die von Tribus Deutschland GmbH geliefert wurden.
Artikel 12. Höhere Gewalt
12.1 Im Falle höherer Gewalt ist Tribus Deutschland GmbH berechtigt, den Vertrag auszusetzen oder teilweise aufzulösen, ohne dass eine Entschädigung an den Käufer oder andere Parteien fällig wird.
12.2 Jede Nichterfüllung des Vertrages, für die Tribus Deutschland GmbH nicht verantwortlich gemacht werden kann, da sie außerhalb der Kontrolle von Tribus Deutschland GmbH liegt, gilt als Fall höherer Gewalt.
12.3 Wenn der Zeitraum, in dem die Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden kann, 6 Monate überschreitet, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zur Entschädigung für den entstandenen Schaden verpflichtet zu sein.
12.4 Die folgenden Situationen gelten als höhere Gewalt:
a) Betriebsstörungen, Arbeitsunterbrechungen, Mitarbeiterstreiks bei Tribus Deutschland GmbH oder Dritten;
b) Verspätete Lieferung durch einen Lieferanten von Tribus Deutschland GmbH;
c) Krieg, Kriegsgefahr, bewaffnete Konflikte, Sabotage, interne Unfälle mit schweren Verletzungen und andere schwere Störungen und Bedrohungen sowie die reale Möglichkeit solcher Ereignisse und Anweisungen der zuständigen Behörde, Folgen unrechtmäßiger oder ungerechtfertigter Maßnahmen von Gerichtsvollziehern, Banken und anderen Parteien, Betriebsbesetzungen, Arbeitskämpfe;
d) Terroranschläge;
e) Unruhen, Revolutionen;
f) Naturkatastrophen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme, Brände;
g) Ausbleibende oder verspätete Lieferung von Produkten durch (Teil-)Lieferanten oder andere Dritte, die von Tribus Deutschland GmbH beauftragt wurden;
h) Gesetzliche Vorschriften und Maßnahmen der niederländischen Regierung, die Tribus Deutschland GmbH daran hindern, den Vertrag zu erfüllen, einschließlich Ein- und Ausfuhrverbote;
i) Gesetzliche Vorschriften und Maßnahmen ausländischer Regierungen oder Gremien der Europäischen Union, die Tribus Deutschland GmbH daran hindern, den Vertrag zu erfüllen, einschließlich Ein- und Ausfuhrverbote.
12.5 Im Falle höherer Gewalt ist Tribus Deutschland GmbH berechtigt, die Lieferzeit zu ändern oder den Vertrag innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Situation außergerichtlich zu kündigen.
Artikel 13. Geistige Eigentumsrechte & Vertrauliche
Informationen
13.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an allen im Rahmen des Vertrages gelieferten oder zur Verfügung gestellten Produkten, wie: Fotos, Modelle, Videos, Software, Markennamen, Methoden, Verträge, Materialien, Konzepte, Dokumentationen, Berichte, Angebote, Broschüren und alle damit zusammenhängenden vorbereitenden Materialien, bleiben ausschließliches Eigentum von Tribus Deutschland GmbH.
13.2 Der Käufer darf die gelieferten Produkte, ihre Verpackung oder Etikettierung ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Tribus Deutschland GmbH weder ganz noch teilweise ändern, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
13.3 Dem Käufer ist es nicht gestattet, Bilder, Videos oder andere Inhalte von der Website von Tribus Deutschland GmbH ohne vorherige Genehmigung von Tribus Deutschland GmbH zu verwenden oder zu verbreiten.
13.4 Der Käufer erkennt an, dass die im Rahmen des Vertrages gelieferten Produkte vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse von Tribus Deutschland GmbH oder deren Lieferanten enthalten können. Der Käufer verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln und sie nicht weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden, außer für den Zweck, für den sie bereitgestellt wurden.
13.5 Für jeden Verstoß gegen diesen Artikel haftet der Käufer gegenüber Tribus Deutschland GmbH für eine sofort fällige Strafe in Höhe von 25.000 €, zusätzlich zu anderen Ansprüchen auf Schadensersatz.
13.6 Der Käufer muss die ihm gemäß diesem Artikel zur Verfügung gestellten Informationen auf erste Aufforderung innerhalb der von Tribus Deutschland GmbH festgelegten Frist zurückgeben. Bei Nichterfüllung haftet der Käufer gegenüber Tribus Deutschland GmbH für eine sofort fällige Strafe in Höhe von 1.000 € pro Tag, zusätzlich zu anderen Ansprüchen auf Schadensersatz.
Artikel 14. Garantie
14.1 Tribus Deutschland GmbH garantiert, dass die Produkte alle Qualitätsanforderungen und Spezifikationen erfüllen und gewährt eine 24-monatige Garantie ab dem Registrierungsdatum auf von Tribus Deutschland GmbH umgebaute Objekte. Für jede Rollstuhlrampe oder elektrische Stufe gilt eine 12-monatige Garantie. Tribus Deutschland GmbH garantiert, dass die Produkte dem Vertrag und den im Angebot angegebenen Spezifikationen entsprechen und vernünftigen Anforderungen an Zuverlässigkeit und Gebrauchstauglichkeit genügen. Wenn vereinbart, garantiert Tribus Deutschland GmbH auch, dass das Produkt für den normalen Gebrauch geeignet ist. Für bestimmte Produkte kann eine von der Standardgarantie von 24 Monaten abweichende Garantiezeit gelten, und es gilt eine Herstellergarantie für solche Produkte.
Tritt innerhalb der Garantiezeit ein Mangel aufgrund von Material- und/oder Verarbeitungsfehlern auf, garantiert Tribus Deutschland GmbH, dass dieser kostenlos repariert oder ersetzt wird. Tritt ein Mangel auf, müssen Sie ihn innerhalb eines Monats nach Entdeckung (und spätestens innerhalb der Garantiezeit des Objekts) per E-Mail oder schriftlich bei Tribus Deutschland GmbH melden. Der Mangel muss identifiziert und innerhalb der Garantiezeit gemeldet werden.
Die Behebung des Mangels bedeutet die Reparatur oder den Austausch eines oder mehrerer fehlerhafter Teile bei Tribus Deutschland GmbH in Utrecht oder bei einem von Tribus Deutschland GmbH benannten Reparateur.
14.2 Tribus Deutschland GmbH garantiert, dass alle Dienstleistungen professionell und fachmännisch gemäß angemessenen Standards oder Praktiken erbracht werden. Darüber hinaus garantiert Tribus Deutschland GmbH, dass die Dienstleistungen gemäß den geltenden Spezifikationen erbracht werden und korrekt und für die im Vertrag genannten Zwecke geeignet sind.
14.3 Die in Artikel 14.1 genannte Garantie erlischt in den folgenden Fällen:
a) Vernachlässigung und/oder schlechte Wartung;
b) Unterlassene Wartung der Anlage gemäß den Vorschriften (siehe Fahrzeugdokumentation);
c) Unsachgemäße Verwendung, vorsätzliche Beschädigung oder Überlastung;
d) Änderungen am Fahrzeug ohne Genehmigung von Tribus Deutschland GmbH;
e) Verwendung von nicht originalen Tribus Deutschland GmbH-Teilen;
f) Farbabweichungen im Dachbereich des Objekts, die bei Tageslicht unsichtbar sind;
g) Schäden an der Lackschicht des Objekts, die durch äußere Einflüsse verursacht wurden;
h) Normale Abnutzung;
i) Schäden durch äußere Einflüsse sind nicht durch die Tribus Deutschland GmbH-Garantie abgedeckt. Dazu gehören Schäden, die durch externe Faktoren verursacht wurden, wie:
Steinschläge, die Rost, Glasbruch usw. verursachen;
- Industrielle Verschmutzung;
- Lack- und Karosserieschäden durch Salz, Sand, Sturm, Blüten, Baumharz, (Vogel-)Kot usw.;
- Glasbruch bei Einscheibensicherheitsglas (Seiten- und Heckscheibe) nach 1.000 km oder einen Monat nach Lieferung (Materialfehler hätten in diesem Zeitraum erkennbar sein müssen) bei von Tribus Deutschland GmbH installierten Fenstern.
14.4 Die Garantie von Tribus Deutschland GmbH ergänzt die Herstellergarantie des Basisobjekts. Für die Garantiebedingungen des Basisobjekts verweisen wir auf den Hersteller. Vorzeitiger Verschleiß der Rampe oder von Teilen davon aufgrund von Wartung, die nicht den Vorschriften entspricht, ist nicht von der Tribus Deutschland GmbH-Garantie abgedeckt. Dasselbe gilt für den vorzeitigen Verschleiß von Teilen, der durch die oben beschriebenen Umstände sowie durch abnormales Fahr- und Handhabungsverhalten verursacht wird. Indirekte Schäden, dazu gehören Abschlepp-, Telefon- und Ausfallkosten sowie Mietkosten für ein Ersatzobjekt, sind nicht von der Tribus Deutschland GmbH-Garantie abgedeckt.
14.5 Wartungs-, Einstell- und Inspektionsarbeiten werden dem Eigentümer auch während der Tribus Deutschland GmbH-Garantiezeit in Rechnung gestellt.
14.6 Zusätzliche Kosten
Installations- und Entfernungskosten, Arbeiten Dritter, die sich aus Änderungen am Objekt (z. B. elektronische oder Datenkommunikationsausrüstung) oder daraus resultierenden Kosten ergeben, sind nicht von der Tribus Deutschland GmbH-Garantie abgedeckt.
Artikel 15. Abnahme & Beschwerden
15.1 Unmittelbar nach der Lieferung der Produkte muss der Käufer diese auf Mängel untersuchen oder überprüfen, ob die gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen, nämlich:
a) ob die richtigen Produkte geliefert und die richtigen Dienstleistungen erbracht wurden;
b) ob die gelieferten Produkte und Dienstleistungen den angegebenen Qualitätsanforderungen entsprechen;
c) ob die Menge (Anzahl, Menge, Gewicht) der gelieferten Produkte dem entspricht, was zwischen den Parteien vereinbart wurde.
15.2 Sichtbare Mängel oder sichtbare Mengenabweichungen sowie sichtbare (Transport-)Schäden an den Produkten müssen vom Käufer unmittelbar bei der Lieferung dem Frachtführer gemeldet und innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung schriftlich an Tribus Deutschland GmbH gemeldet werden. Andernfalls gilt der Käufer als im Besitz der vereinbarten Menge an Produkten ohne sichtbare Mängel oder sichtbare (Transport-)Schäden. Versteckte Mängel, nicht sichtbare Mengenabweichungen und nicht sichtbare Schäden an den Produkten müssen Tribus Deutschland GmbH so bald wie möglich nach der Entdeckung, jedoch innerhalb der in Artikel 14 genannten Garantiezeit, gemeldet werden.
15.3 Die Rückgabe gelieferter Produkte ist nur möglich, wenn der Käufer Tribus Deutschland GmbH eine schriftliche Erklärung mit dem Grund für die Rückgabe der Produkte, einschließlich des Datums und der Rechnungsnummer, vorlegt und Tribus Deutschland GmbH vorher schriftlich zugestimmt hat.
Artikel 16. Aussetzung & Beendigung
16.1 Tribus Deutschland GmbH ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Inverzugsetzung oder Haftung für eine Entschädigung auszusetzen oder zu beenden, wenn:
a) der Käufer einen Antrag auf (vorläufige) Zahlungseinstellung gestellt hat oder ihm eine Zahlungseinstellung gewährt wurde;
b) der Käufer ein Insolvenzverfahren eingeleitet hat oder ein Gericht den Käufer für insolvent erklärt hat;
c) der Käufer verstirbt oder unter gesetzliche Betreuung gestellt wird;
d) der Käufer seine Verpflichtungen aus einem von ihm eingegangenen Vertrag nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig erfüllt oder Grund zu der Annahme besteht, dass dies der Fall sein wird.
Artikel 17. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
17.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Vereinbarungen zwischen dem Käufer und Tribus Deutschland GmbH unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (1980) [CISG].
17.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag zwischen dem Käufer und Tribus Deutschland GmbH ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Utrecht, Niederlande, vorgelegt, es sei denn, Tribus Deutschland GmbH entscheidet, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht am Sitz des Käufers vorzulegen.
17.3 Tribus Deutschland GmbH ist auch berechtigt, eine Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren vor der Internationalen Handelskammer gemäß den Schieds- und Schlichtungsregeln der Internationalen Handelskammer durch einen Einzelschiedsrichter zu regeln. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt. Das Schiedsverfahren findet in Utrecht, Niederlande, statt.